{"id":5,"date":"2018-12-02T21:34:13","date_gmt":"2018-12-02T20:34:13","guid":{"rendered":"http:\/\/schreinerei-schmeling.de\/?page_id=5"},"modified":"2018-12-02T21:34:13","modified_gmt":"2018-12-02T20:34:13","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/schreinerei-schmeling.de\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN<br \/>\ndes holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks (Stand 01.10.2016)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1. Anzuwendendes Recht<br \/>\nEs gilt deutsches Recht.<br \/>\n2. Weitere Vertragsgrundlagen<br \/>\n2.1 Auftragsannahme<br \/>\nBis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag<br \/>\ndes Auftraggebers vom Angebot des Auftragnehmers ab, so kommt ein<br \/>\nVertrag in diesem Falle erst mit der Best\u00e4tigung des Auftragnehmers zustande.<br \/>\n2.2 Lieferverz\u00f6gerung<br \/>\nWird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch h\u00f6here Gewalt,<br \/>\nrechtm\u00e4\u00dfigen Streik, unverschuldetes Unverm\u00f6gen auf Seiten des Auftragnehmers<br \/>\noder eines seiner Lieferanten sowie ung\u00fcnstige Witterungsverh\u00e4ltnisse<br \/>\nverz\u00f6gert, so verl\u00e4ngert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der<br \/>\nVerz\u00f6gerung.<br \/>\nDauert die Verz\u00f6gerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil<br \/>\nohne Ersatzleistung vom Vertrag zur\u00fccktreten. Kann die Lieferung aufgrund<br \/>\nvon Umst\u00e4nden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten<br \/>\nTermin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber<br \/>\n\u00fcber, in dem ihm die Anzeige \u00fcber die Lieferbereitschaft zugegangen ist.<br \/>\nLagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.<br \/>\n2.3 Mangelr\u00fcge<br \/>\nOffensichtliche M\u00e4ngel m\u00fcssen von Unternehmern zwei Wochen nach Lieferung<br \/>\nder Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich ger\u00fcgt werden.<br \/>\nNach Ablauf dieser Frist k\u00f6nnen M\u00e4ngelanspr\u00fcche wegen offensichtlicher<br \/>\nM\u00e4ngel nicht mehr geltend gemacht werden.<br \/>\n2.4. Mangelverj\u00e4hrung<br \/>\nDie Mangelverj\u00e4hrung bei Vertr\u00e4gen mit Unternehmern, die keine Bauleistung<br \/>\nbetreffen, betr\u00e4gt ein Jahr. Bei Reparaturarbeiten, die keine Bauleistung<br \/>\ndarstellen, gilt eine Verj\u00e4hrung der Gew\u00e4hrleistung von einem Jahr ohne<br \/>\nR\u00fccksicht auf die Person des Vertragspartners.<br \/>\n2.5 Umsetzung der Gew\u00e4hrleistung<br \/>\nBei berechtigten M\u00e4ngelr\u00fcgen hat der Auftragnehmer die Wahl, entweder die<br \/>\nmangelhaften Liefergegenst\u00e4nde nachzubessern oder dem Auftraggeber<br \/>\ngegen R\u00fccknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern.<br \/>\nSolange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen auf Behebung der M\u00e4ngel<br \/>\nnachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Verg\u00fctung<br \/>\noder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein<br \/>\nFehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder<br \/>\nErsatzlieferung unm\u00f6glich, schl\u00e4gt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der<br \/>\nAuftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder<br \/>\nR\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages verlangen. Satz 1 gilt nicht bei Verbrauchergesch\u00e4ften<br \/>\n\u00fcber den Bezug beweglicher Sachen.<br \/>\n2.6. Anlieferung<br \/>\nBeim Anliefern wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das<br \/>\nGeb\u00e4ude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege<br \/>\noder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Geb\u00e4ude<br \/>\nverursacht werden, werden gesondert berechnet. F\u00fcr Transporte \u00fcber das 2.<br \/>\nStockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen.<br \/>\nTreppen m\u00fcssen passierbar sein. Wird die Ausf\u00fchrung der Arbeiten<br \/>\ndes Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten Personen durch Umst\u00e4nde<br \/>\nbehindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden<br \/>\nKosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrgeld) in Rechnung gestellt.<br \/>\n2.7 Abschlagszahlung<br \/>\nIst kein individueller Zahlungsplan vereinbart, kann f\u00fcr Teilleistungen in H\u00f6he<br \/>\ndes Wertzuwachses eine Abschlagzahlung verlangt werden.<br \/>\n2.8 F\u00e4lligkeit<br \/>\nIst die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und abgeliefert,<br \/>\nbzw. abgenommen, so ist die Verg\u00fctung nach einfacher Rechnungslegung<br \/>\nsofort f\u00e4llig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart<br \/>\nist.<br \/>\n3. F\u00f6rmliche Abnahme<br \/>\nSofern vertraglich eine f\u00f6rmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung<br \/>\nauch dann ein, wenn der Auftraggeber einmal vergeblich und in<br \/>\nzumutbarer Weise zur Durchf\u00fchrung der Abnahme aufgefordert wurde. Die<br \/>\nAbnahmewirkung tritt zw\u00f6lf Werktage nach Zugang der Aufforderung ein.<br \/>\n4. Pauschalierter Schadensersatz<br \/>\nK\u00fcndigt der Auftraggeber vor Bauausf\u00fchrung den Werkvertrag, so ist der<br \/>\nAuftragnehmer berechtigt, 10 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz<br \/>\nzu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt ausdr\u00fccklich das Recht vorbehalten,<br \/>\neinen geringeren Schaden nachzuweisen.<br \/>\n5. Technische Hinweise<br \/>\n5.1 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten<br \/>\ndurchzuf\u00fchren sind, insbesondere:<br \/>\n\u2013 Beschl\u00e4ge und g\u00e4ngige Bauteile sind zu<br \/>\nkontrollieren und evtl. zu \u00f6len oder zu fetten<br \/>\n\u2013 Abdichtungsfugen sind regelm\u00e4\u00dfig zu kontrollieren<br \/>\n\u2013 Anstriche innen wie au\u00dfen (z.B. Fenster, Fu\u00dfb\u00f6den, Treppenstufen) sind<br \/>\njeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss und Nutzung<br \/>\nnachzubehandeln<br \/>\nDiese Arbeiten geh\u00f6ren nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdr\u00fccklich<br \/>\nanders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten k\u00f6nnen die Lebensdauer<br \/>\nund Funktionst\u00fcchtigkeit der Bauteile beeintr\u00e4chtigen, ohne dass hierdurch<br \/>\nM\u00e4ngelanspr\u00fcche gegen den Auftragnehmer entstehen.<br \/>\n5.2 Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster und Au\u00dfent\u00fcren wird<br \/>\ndie energetische Qualit\u00e4t des Geb\u00e4udes verbessert und die Geb\u00e4udeh\u00fclle<br \/>\ndichter. Um die Raumluftqualit\u00e4t zu erhalten und der Schimmelpilzbildung<br \/>\nvorzubeugen, sind zus\u00e4tzliche Anforderungen an die Be- und Entl\u00fcftung des<br \/>\nGeb\u00e4udes nach DIN 1946-6 zu erf\u00fcllen. Ein insoweit eventuell notwendiges<br \/>\nL\u00fcftungskonzept, ist eine planerische Aufgabe, die nicht Gegenstand des<br \/>\nAuftrages an den Handwerker ist und in jedem Fall vom Auftraggeber\/<br \/>\nBauherrn zu veranlassen ist.<br \/>\n5.3 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und<br \/>\nAusf\u00fchrungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen,<br \/>\nbleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien<br \/>\n(Massivh\u00f6lzer, Furniere, Leder, Stoffe und \u00c4hnliches) liegen und \u00fcblich sind.<br \/>\n5.4 Der Auftraggeber hat zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bauteile (z.B.<br \/>\nFenster, Treppen, Parkett) f\u00fcr geeignete klimatische Raumbedingungen<br \/>\n(Luftfeuchtigkeit, Temperatur) Sorge zu tragen.<br \/>\n6. Zahlung<br \/>\nSchecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt, angenommen.<br \/>\n7. Ausschluss der Aufrechnung<br \/>\nDie Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten<br \/>\nForderungen ist ausgeschlossen.<br \/>\n8. Eigentumsvorbehalt<br \/>\n8.1 Gelieferte Gegenst\u00e4nde bleiben bis zur vollen Bezahlung der Verg\u00fctung<br \/>\nEigentum des Auftragnehmers.<br \/>\n8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pf\u00e4ndungen der Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde<br \/>\ndem Auftragnehmer unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen und die<br \/>\nPfandgl\u00e4ubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber<br \/>\nist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenst\u00e4nde<br \/>\nzu ver\u00e4u\u00dfern, zu verschenken, zu verpf\u00e4nden oder zur Sicherheit zu<br \/>\n\u00fcbereignen.<br \/>\n8.3 Erfolgt die Lieferung f\u00fcr einen vom Auftraggeber unterhaltenen Gesch\u00e4ftsbetrieb,<br \/>\nso d\u00fcrfen die Gegenst\u00e4nde im Rahmen einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen<br \/>\nGesch\u00e4ftsf\u00fchrung weiter ver\u00e4u\u00dfert werden. In diesem Falle werden die<br \/>\nForderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Ver\u00e4u\u00dferung<br \/>\nbereits jetzt in H\u00f6he des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes<br \/>\ndem Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterver\u00e4u\u00dferung der Gegenst\u00e4nde<br \/>\nauf Kredit hat sich der Auftraggeber gegen\u00fcber seinem Abnehmer das<br \/>\nEigentum vorzubehalten. Die Rechte und Anspr\u00fcche aus diesem Eigentumsvorbehalt<br \/>\ngegen\u00fcber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an den<br \/>\nAuftragnehmer ab.<br \/>\n8.4 Werden Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde als wesentliche Bestandteile in<br \/>\ndas Grundst\u00fcck des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon<br \/>\njetzt die aus einer Ver\u00e4u\u00dferung des Grundst\u00fcckes oder von Grundst\u00fccksrechten<br \/>\nentstehenden Forderungen in H\u00f6he des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde<br \/>\nmit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer<br \/>\nab.<br \/>\n8.5 Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde vom Auftraggeber bzw. im<br \/>\nAuftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundst\u00fcck<br \/>\neines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den<br \/>\nDritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Verg\u00fctung<br \/>\nin H\u00f6he des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde mit<br \/>\nallen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab. Bei Verarbeitung, Verbindung<br \/>\nund Vermischung der Vorbehaltsgegenst\u00e4nde mit anderen Gegenst\u00e4nden<br \/>\ndurch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an der<br \/>\nneuen Sache zu im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenst\u00e4nde<br \/>\nzum Wert der \u00fcbrigen Gegenst\u00e4nde.<br \/>\n9. Eigentums- und Urheberrecht<br \/>\nAn Kostenanschl\u00e4gen, Entw\u00fcrfen, Zeichnungen und Berechnungen beh\u00e4lt<br \/>\nsich der Auftragnehmer sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie d\u00fcrfen<br \/>\nohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielf\u00e4ltigt noch dritten Personen<br \/>\nzug\u00e4nglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages<br \/>\nunverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben.<br \/>\n10. Streitbeilegung<br \/>\nDer Auftragnehmer ist weder zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor<br \/>\neiner Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet, noch ist er hierzu bereit.<br \/>\n11. Gerichtsstand<br \/>\nSind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand<br \/>\nder Gesch\u00e4ftssitz des Auftragnehmers.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks (Stand 01.10.2016) &nbsp; 1. Anzuwendendes Recht Es gilt deutsches Recht. 2. Weitere Vertragsgrundlagen 2.1 Auftragsannahme Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. 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